Qualifikation

Betriebsqualifikation

Abbruch und Asbestsanierung in Österreich unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Wir arbeiten nach dem aktuellen Stand von Technik und Recht. Die deutschen Nachweise der NA-Unternehmen-Gruppe ergänzen unsere österreichische Qualifikation.

§ 26 GKV – Ermächtigung

Seit 31.12.2025 dürfen Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten nur von ermächtigten Arbeitgeber:innen durchgeführt werden, die in der Liste des Arbeitsinspektorats eingetragen sind. Wir erfüllen die Anforderungen nach § 26 Grenzwerteverordnung.

Meldung & Arbeitsplan

Asbestarbeiten werden nach § 22 GKV gemeldet. Für Abbruch und Entfernung asbesthaltiger Materialien erstellen wir einen schriftlichen Arbeitsplan und schließen ihn dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument an.

ÖNORMEN

  • ÖNORM B 3151 – Rückbau von Bauwerken
  • ÖNORM B 2251 – Abbrucharbeiten (Werkvertrag)
  • ÖNORM M 9406 – schwach gebundener Asbest
  • ÖNORM S 5730 – Schadstofferkundung
  • ÖNORM EN ISO 16000-7 – Raumluftmessungen

Abfall & Entsorgung

  • AWG 2002
  • Baurestmassentrennverordnung
  • Deponieverordnung 2008
  • Abfallverzeichnisverordnung
  • Lückenlose Entsorgungsnachweise

Grenzwerte & Arbeitsschutz

Der Grenzwert für Asbestfasern beträgt 10.000 Fasern/m³ (GKV). Wir setzen Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um Expositionen so gering wie möglich zu halten (§ 22a GKV, § 43 ASchG), inklusive PSA, Unterweisung und erforderlichenfalls Freimessung.

Nachweise

Zertifikate & Betriebsqualifikation

Auszug der Qualifikationsnachweise der NA-Unternehmen-Gruppe. In Österreich gelten zusätzlich die Ermächtigung nach § 26 GKV und ÖNORM M 9406.

Zertifizierung Bau – Präqualifikation VOB, Reg.-Nr. 010.153050
Zertifizierung Bau · PQ-VOB
Reg.-Nr. 010.153050
Mitglied Deutscher Abbruchverband
Deutscher Abbruchverband

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Fragen zur Qualifikation?

Gerne erläutern wir Ihnen unsere Nachweise und den Ablauf für Ihr Vorhaben.

§ 26 GKV Ermächtigung Antwort in der Regel binnen 1 Werktag ÖNORM B 3151