Leistungen / Brandschadensanierung

Brandschadensanierung

Kontaminierte Bereiche: DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128)

Brandschadensanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Bau- und Sanierungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial. Wenn dabei noch Konstruktionsteile oder Materialien mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind, handelt es sich um „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“. Dazu gehören:

  • Bauarbeiten auf Altlasten oder belasteten Industrie- oder Gewerbeflächen
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei Arbeiten auf Deponien und bei der mikrobiologischen Bodensanierung
  • Brandschadensanierung
  • Arbeiten bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen
  • Erkundung von Gefahrstoffen in Planung und Vorbereitung dieser Tätigkeiten

Es erfordert ein hohes Maß an fachlichem Know-how, um kontaminierte Bereiche zu reinigen – Know-how, das wir bei NA-Unternehmen selbstverständlich aufweisen.

NA-Unternehmen legt größten Wert auf bestens ausgebildete Mitarbeiter im Bereich von Dekontaminierungs-Arbeiten. Unsere Arbeiter und Angestellten werden laufend geschult und auf dem aktuellen Stand gehalten. Deswegen sind kontaminierte Bereiche kein Problem für uns.

In Österreich führen wir diese Arbeiten unter Einhaltung von GKV und ASchG aus. Ergänzend stützen wir uns auf die bewährten Anforderungen der DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) für Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

Hier finden Sie einen Auszug unserer Zertifizierungen →

Brandschadensanierung – Dekontamination und Sanierung vor Ort Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach Brandschaden

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§ 26 GKV Ermächtigung Antwort in der Regel binnen 1 Werktag ÖNORM B 3151