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Fachliche Leitung

Adam Arabas – Bauleitung und Prokurist – verantwortet bei NA-Unternehmen GmbH die fachliche Leitung für Schadstoffsanierung und kontaminierte Bereiche.

Adam Arabas

Bauleitung / Prokurist

Schwerpunkt: Schadstoffsanierung und kontaminierte Bereiche – von der Erkundung über den Arbeitsplan bis zur Freigabe und Entsorgungsdokumentation.

Kontakt
Über die österreichische Zentrale
[email protected]
Telefon: [TODO(AT-Daten)]
Standort
NA-Unternehmen GmbH
Urstein Süd 9 / Top 002
5412 Puch bei Hallein, Salzburg

Fachlicher Schwerpunkt

Schadstoffsanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen gehören zu den gefahrgeneigten Tätigkeiten im Bau- und Sanierungsalltag. Adam Arabas steuert als Bauleitung und Prokurist die fachliche Linie für diese Vorhaben: Bewertung von Asbest und künstlichen Mineralfasern, Abschottung und Unterdruckhaltung, persönliche Schutzausrüstung sowie die dokumentierte Entsorgung nach AWG 2002.

Bei Brandschäden und belasteten Räumen beziehen wir uns ergänzend auf DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128). Für schwach gebundenen Asbest gilt ÖNORM M 9406; die arbeitsrechtlichen Vorgaben folgen GKV und ASchG mit den §§ 22, 26 und 27 der Grenzwerteverordnung.

Betriebsqualifikation

NA-Unternehmen arbeitet als ermächtigter Arbeitgeber im Sinne von § 26 GKV und dokumentiert Vorhaben nach den einschlägigen ÖNORMEN. Details zu Zertifikaten, PQ-VOB und Mitgliedschaften finden Sie auf der Seite Qualifikation.

Für Projekte in ganz Österreich – von Salzburg über Wien bis alle Einsatzorte – ist die fachliche Leitung über die Zentrale in Puch bei Hallein erreichbar.

Wann Sie die fachliche Leitung einbinden

  • Asbest- oder KMF-Verdacht vor Umbau oder Abbruch
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach Brandschaden
  • Abstimmung von Arbeitsplan und Meldung nach § 22 GKV
  • Freimessung, Raumluft und Entsorgungsnachweise

Fachberatung anfragen

Schadstoffsanierung mit klarer Verantwortung

Schildern Sie Gebäudejahr, geplante Maßnahmen und Standort – die Zentrale in Puch bei Hallein koordiniert die fachliche Rückmeldung.

§ 26 GKV Ermächtigung Antwort in der Regel binnen 1 Werktag ÖNORM B 3151