Privatkunden
Abbruch, Sanierung und Schimmelbeseitigung im Wohnbau
NA-Unternehmen
Spezialisten für Abbruch- und Schadstoffsanierung in Österreich
Ihr zuverlässiger Partner in Salzburg und ganz Österreich – Abbruch, Schadstoffsanierung, kontaminierte Bereiche und Baureinigung seit über 15 Jahren
§ 26 GKV Ermächtigung
Ermächtigter Arbeitgeber für Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten
ÖNORM B 3151
Rückbau nach dem Stand der Technik
Umwelthaftpflicht
Versicherungsschutz für Sanierungsvorhaben
Entsorgungsnachweise
Lückenlose Dokumentation nach AWG 2002
Über uns
NA-Unternehmen ist ein spezialisiertes Abbruch- und Schadstoffsanierungsunternehmen mit Sitz in Salzburg. Seit unserer Gründung stehen wir für zuverlässige, fachgerechte und umweltbewusste Arbeiten im Bereich Rückbau und Sanierung belasteter Bausubstanz.
Unsere Kernkompetenzen liegen in der Sanierung nach den Vorgaben der Grenzwerteverordnung (GKV) und des ASchG sowie im Rückbau nach ÖNORM B 3151 und ÖNORM M 9406. Mit einem erfahrenen Team und modernster Technik sorgen wir für sichere Arbeitsabläufe.
Leistungen
Von Abbruch und Entkernung über Asbest- und Schadstoffsanierung bis zu Brandschaden, Schimmel und Baureinigung – wir begleiten Sie von der Planung bis zur fachgerechten Entsorgung und Übergabe.
Baureinigung nach Abbruch und Entkernung sowie Dekontamination kontaminierter Bereiche – für eine saubere, dokumentierte Übergabe.
Fachwissen
Erkunden Sie typische Vorkommen – Asbest, KMF, PCB und PAK sind oft unsichtbar. Vor Abbruch oder Sanierung ist laut § 27 GKV eine fachkundige Erkundung erforderlich.
Baureinigung & Dekontamination
„Reinigung“ bei NA-Unternehmen bedeutet Baureinigung und Dekontamination im Projekt – nach Entkernung, Abbruch oder Schadstoffsanierung. Keine klassische Unterhaltsreinigung, sondern fachgerechte Freimachung und Übergabe der Flächen für Folgegewerke.
Ablauf
Von der Schadstofferkundung bis zum Entsorgungsnachweis – transparent, normgerecht und dokumentiert.
01 · Erkundung
Fachkundige Prüfung möglicher Asbest-, KMF-, PCB- und PAK-Vorkommen gemäß § 27 GKV und ÖNORM S 5730 – Grundlage für den gesamten Rückbau.
§ 27 GKV · ÖNORM S 5730
02 · Arbeitsplan
Für Asbestarbeiten erstellen wir den gesetzlich geforderten Arbeitsplan und melden das Vorhaben gemäß § 22 GKV an die zuständigen Behörden.
§ 22 GKV · Arbeitsplan
03 · Rückbau
Ausführung nach ÖNORM B 3151 und – bei schwach gebundenem Asbest – ÖNORM M 9406. Sicherheit für alle Beteiligten hat Vorrang.
ÖNORM B 3151 · M 9406
04 · Trennung
Sortenreine Trennung der Abfallfraktionen und lückenlose Dokumentation nach AWG 2002 und der Baurestmassentrennverordnung.
AWG 2002 · Baurestmassen
05 · Freimessung
Abschließende Freimessung und dokumentierte Übergabe – damit Sie den nächsten Bauabschnitt rechtssicher starten können.
Freimessung · Protokoll
06 · Entsorgung
Entsorgung über zugelassene Anlagen inklusive nachweisbarer Entsorgungsdokumentation – Werkvertragsgrundlagen nach ÖNORM B 2251.
Entsorgungsnachweis · ÖNORM B 2251
Projekt anfragen
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir beraten Sie zu Ablauf, Terminen und den österreichischen Vorgaben nach GKV und ÖNORM.
§ 26 GKV Ermächtigung Antwort in der Regel binnen 1 Werktag ÖNORM B 3151
Zielgruppen
Abbruch, Sanierung und Schimmelbeseitigung im Wohnbau
Rückbau und Schadstoffsanierung im Projektgeschäft
Fachgerechte Ausführung nach Planungsvorgaben
Schulen, Kliniken, Verwaltungs- und Kasernenbauten
Hallen, Produktionsanlagen und kontaminierte Bereiche
Subunternehmer für Schadstoffarbeiten und Abbruch
Referenzen
Aus Datenschutzgründen nennen wir keine Adressen. Ein Auszug aus Projekten, an denen wir beteiligt waren:
Schadstoffsanierung / Rückbau
Abbruch & Sanierung
Schadstoffsanierung
Abbruch & Entkernung
Industrie & Gewerbe
Sanierung & Rückbau
Abbruch & Entsorgung
HTBLA, Hotel Gablerbräu, Volksschule Bischofshofen und viele mehr.
Alle ReferenzenVertraut von
Auszug aus Unternehmen und Institutionen, mit denen wir zusammengearbeitet haben.
FAQ
Seit 31.12.2025 dürfen Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten nur noch von ermächtigten Arbeitgeber:innen durchgeführt werden, die in der Liste des Arbeitsinspektorats eingetragen sind (§ 26 GKV).
Vor Abbruch-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten müssen laut § 27 GKV Informationen zu möglichen Asbestvorkommen eingeholt werden. Fehlen diese, ist eine fachkundige Prüfung erforderlich – besonders bei Gebäuden vor 1990.
Unter anderem nach GKV und ASchG, ÖNORM B 3151 (Rückbau), ÖNORM M 9406 (schwach gebundener Asbest), ÖNORM S 5730 (Schadstofferkundung) sowie AWG 2002 und der Baurestmassentrennverordnung.
Unser Schwerpunkt liegt in Salzburg und dem Bundesland Salzburg – wir sind darüber hinaus in ganz Österreich für Abbruch- und Sanierungsvorhaben im Einsatz.
Kontakt
Abbruch · Schadstoffsanierung · Baureinigung · Dekontamination
Adresse
NA-Unternehmen GmbH
Urstein Süd 9 / Top 002
5412 Puch bei Hallein, Salzburg
Telefon
[TODO(AT-Daten)]